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Sony EULA

Die EFF hat eine Liste mit Konsequenzen aus der EULA zusammengestellt. Kurz zusammengefasst:

  1. Wenn in dein Haus eingebrochen wird, musst du alle Musikstücke löschen. Denn nach der EULA endet, dein Recht auf Zweitkopien, wenn du das Original nicht mehr besitzt.
  2. Auf deinem Arbeitsrechner darfst du keine Kopien aufbewahren, denn diese dürfen sich nur auf einem Home-PC befinden, der dir gehört.
  3. Wenn du in ein anderes Land ziehst, musst du alle Kopien löschen. Die EULA verbietet den Export ins Ausland.
  4. Du musst jegliche Updates oder Patches installieren. Die EULA verfällt sofort, wenn du es nicht tust.
  5. Sony kann nach Belieben Backdoors auf deinem Rechner installieren und diese nutzen. Natürlich haften sie nicht für Systemabstürze, dadurch entstehende Schwachstellen oder andere Schäden
  6. Für Schäden ist Sony nur bis zur Höhe des Kaufpreises der CD haftbar.
  7. Wenn du Insolvenz anmeldest, musst du alle Kopien löschen.
  8. Du hast kein Recht, die Musik auf deinen Rechner zu übertragen. Auch nicht mit der Original-CD
  9. Die Musikstücke dürfen nicht verändert werden.

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