Sony EULA
Die EFF hat eine Liste mit Konsequenzen aus der EULA zusammengestellt. Kurz zusammengefasst:
- Wenn in dein Haus eingebrochen wird, musst du alle Musikstücke löschen. Denn nach der EULA endet, dein Recht auf Zweitkopien, wenn du das Original nicht mehr besitzt.
- Auf deinem Arbeitsrechner darfst du keine Kopien aufbewahren, denn diese dürfen sich nur auf einem Home-PC befinden, der dir gehört.
- Wenn du in ein anderes Land ziehst, musst du alle Kopien löschen. Die EULA verbietet den Export ins Ausland.
- Du musst jegliche Updates oder Patches installieren. Die EULA verfällt sofort, wenn du es nicht tust.
- Sony kann nach Belieben Backdoors auf deinem Rechner installieren und diese nutzen. Natürlich haften sie nicht für Systemabstürze, dadurch entstehende Schwachstellen oder andere Schäden
- Für Schäden ist Sony nur bis zur Höhe des Kaufpreises der CD haftbar.
- Wenn du Insolvenz anmeldest, musst du alle Kopien löschen.
- Du hast kein Recht, die Musik auf deinen Rechner zu übertragen. Auch nicht mit der Original-CD
- Die Musikstücke dürfen nicht verändert werden.
Trackbacks
The author does not allow comments to this entry
Comments
Display comments as Linear | Threaded