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Liebe Sachsen, bitte ernst bleiben

Du wohnst in Sachsen und wolltest zum Karfreitag Party machen oder lustig sein? Dann beachte bitte den § 5 des Gesetzes über Sonn- und Feiertage im Freistaat Sachsen (SächsSFG):

Am Karfreitag,[..] sind verboten:

  1. öffentliche Tanzveranstaltungen und andere öffentliche Vergnügungen, die dem ernsten Charakter dieser Tage zuwiderlaufen, am Karfreitag während des ganzen Tages, an den übrigen Tagen von 3.00 Uhr bis 24.00 Uhr;
  2. öffentliche Sportveranstaltungen am Karfreitag während des ganzen Tages, an den übrigen Tagen bis 11.00 Uhr.

Solltest du doch lustig sein wollen, kostet das bis zu 5000 Euro Strafe.

via Dresden Fernsehen.

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